Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Auf dieser Seite informieren wir Sie kompakt über Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, Ihre Möglichkeiten bei mangelhafter Ware. Weitere Informationen finden Sie unten.

Das Gewährleistungslabel

Informationsblatt zur gesetzlichen Gewährleistung in der EU mit Hinweisen zu Verbraucherrechten, Reklamation, Kaufnachweis und GARAN-Haltbarkeitsgarantie.Informationsblatt zur gesetzlichen Gewährleistung in der EU mit Hinweisen zu Verbraucherrechten, Reklamation, Kaufnachweis und GARAN-Haltbarkeitsgarantie.

Was tun, wenn ein bei uns gekauftes Produkt einen Mangel hat?

Bei einem Kauf von Waren bei einem gewerblichen Händler besteht grundsätzlich eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Die Frist beginnt mit der Übergabe bzw. dem Erhalt der Ware. Die gesetzlichen Vorschriften schützen Sie insbesondere dann, wenn die Ware mangelhaft ist, also beispielsweise nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht oder nicht so funktioniert, wie sie funktionieren soll.

Das gesetzliche Gewährleistungsrecht richtet sich grundsätzlich gegen den Verkäufer – also gegen den Händler, bei dem Sie die Ware gekauft haben.

Welche Rechte haben Sie bei einem Mangel?

Wenn eine Ware mangelhaft ist, können Sie grundsätzlich zunächst eine Nacherfüllung verlangen. Dabei können – abhängig vom jeweiligen Fall – die Beseitigung des Mangels (Reparatur) oder die Lieferung einer mangelfreien Ware (Ersatzlieferung) in Betracht kommen. Die hierfür erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt grundsätzlich der Verkäufer.

Kann der Mangel nicht behoben werden, schlägt die Nacherfüllung fehl oder liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für weitere Rechte vor, können unter anderem eine Minderung des Kaufpreises oder ein Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht kommen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können außerdem Schadensersatzansprüche bestehen. 

Welche Rechte im konkreten Fall bestehen, hängt von den Umständen des jeweiligen Mangels ab.

Was gilt, wenn ein Mangel kurz nach dem Kauf auftritt?

Zeigt sich bei einem Verbrauchsgüterkauf innerhalb von einem Jahr seit der Übergabe ein Mangel, wird nach § 477 BGB grundsätzlich vermutet, dass die Ware bereits bei der Übergabe mangelhaft war. Diese Vermutung gilt allerdings nicht uneingeschränkt und kann insbesondere dann ausgeschlossen sein, wenn sie mit der Art der Ware oder des Mangels nicht vereinbar ist.

Auch die EU-Kommission weist darauf hin, dass Verbraucher innerhalb des ersten Jahres grundsätzlich nicht nachweisen müssen, dass der Mangel bereits bei der Lieferung vorhanden war.

Was sollten Sie tun, wenn Sie einen Mangel feststellen?

Wenn Sie bei einem bei uns gekauften Produkt einen Mangel feststellen, melden Sie sich bitte bei uns.

Hilfreich ist es, wenn Sie uns möglichst folgende Informationen mitteilen:

  • Ihre Bestell- oder Rechnungsnummer
  • die Bezeichnung des betroffenen Produkts eine kurze Beschreibung des Mangels
  • wenn möglich, Fotos oder Videos, auf denen der Mangel erkennbar ist
  • Einen Kaufnachweis, beispielsweise eine Rechnung oder Bestellbestätigung, sollten Sie ebenfalls bereithalten.

Bitte wenden Sie sich zunächst an uns als Verkäufer. Wir prüfen Ihren Fall und informieren Sie über die nächsten Schritte.

Sie haben Fragen?

Melden Sie sich jederzeit bei unserem Kundenservice unter shop@schmidtspiele.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihr Anliegen zu klären.

Gesetzliche Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe

Die gesetzliche Gewährleistung beruht auf gesetzlichen Vorschriften und besteht unabhängig von einer freiwilligen Garantie.

Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige zusätzliche Leistung, die beispielsweise ein Hersteller oder Verkäufer anbieten kann. Die konkreten Bedingungen einer Garantie ergeben sich aus der jeweiligen Garantieerklärung.

Eine Garantie darf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht ausschließen oder einschränken. Die EU-Kommission weist ausdrücklich darauf hin, dass eine gewerbliche Garantie zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung bestehen kann.

Kurz gesagt: Läuft eine freiwillige Garantie ab, bedeutet das nicht automatisch, dass damit auch Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte beendet sind.

Weitere Informationen zu Ihren Verbraucherrechten

Die Europäische Union stellt auf dem Portal „Your Europe“ weitere Informationen zu gesetzlichen Gewährleistungsrechten und Garantien bereit.
Dort finden Sie auch Informationen zu den Regelungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten.

Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen